Partnerschaft und Interessensausgleich

Gemäß §2, Abs.1 hat die Geschäftsstelle des Fliesenverbandes diesen Interessensausgleich und die Partnerschaft zwischen Fliesenlegerhandwerk, Großhandel und Industrie zu organisieren. Dies geschieht durch die Abhaltung (Terminkoordination, Einladungen, Organisation der Sitzungslokale, Protokollführung, Nachbearbeitung, usw.) von Sitzungen der Berufsgruppen bzw. der Generalversammlung. Die Tagesordnung dieser Sitzungen wird auf Vorschlag der jeweiligen Berufsgruppenobmänner, bzw. des Präsidiums erstellt, von denen auch die Initiative zur Einberufung solcher Sitzungen auszugehen haben.

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