Mitarbeit und Einfluss auf das Normungsverfahren

Gemäß § 2, Abs. 10, ist der Österreichische Fliesenverband in der Person seines Präsidenten sowie des Leiters der Geschäftsstelle Mitglied einschlägiger Normenausschusse. Dadurch wird die Einflussnahme auf die Normentstehung ermöglicht.

 

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