Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie (EDV)

Gemäß § 2, Abs. 12, informiert der  Fliesenverband auf Anfrage seine Mitlieder über in Verwendung stehende EDV-Systeme für Fliesenleger bzw. Fliesengroßhändler. Informationsveranstaltungen dazu wurden bereits angeboten.

 

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